Die Notwendigkeit von Leiharbeitskräften in der Pflege auch während Streiks

Die Notwendigkeit von Leiharbeitskräften in der Pflege auch während Streiks

09.04.2024 | Neuigkeit

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In einer aktuellen Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg wurde festgelegt, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften am Streiktag eines Krankenhauses nicht zulässig ist. Dies verdeutlicht eine wichtige rechtliche Einschränkung, wirft jedoch gleichzeitig die Frage auf, wie Krankenhäuser effektiv auf personelle Engpässe reagieren können, insbesondere in kritischen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung.

Der Konflikt entstand zwischen dem Krankenhaus Tabea und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, welcher sich für einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag einsetzt. Die Auseinandersetzung gipfelte in einer gerichtlichen Entscheidung, die es dem Krankenhaus untersagt, am Streiktag Leiharbeitskräfte einzusetzen.

Leiharbeitskräfte spielen eine wesentliche Rolle in der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung, besonders während unvorhersehbarer Ereignisse wie Streiks. Sie ermöglichen eine flexible Personalplanung und gewährleisten, dass die Versorgung der Patienten auch in personell schwierigen Zeiten gesichert ist.

Obwohl das Gericht den Einsatz von Leiharbeitskräften während des Streiks untersagt hat, unterstreicht dieser Fall die kritische Bedeutung der Leiharbeiter in der Gesundheitsbranche. Krankenhäuser müssen alternative Lösungen finden, um auf Streiks und andere Notfälle vorbereitet zu sein, ohne dabei rechtliche Grenzen zu überschreiten.


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Quellen:

www.aerzteblatt.de - 09.04.2024
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/150513/Leiharbeitskraefte-duerfen-Streik-nicht-torpedieren

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