Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden – Employer-Branding-Profil

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden der Bewertungsplattform www.provenservice.de von digitalkick André Gloger, Kollwitzstr. 9, 33613 Bielefeld (im Folgenden „provenservice”).

Präambel

Die Online-Plattform „www.provenservice.de“ ist ein interaktives, neutrales und unabhängiges Bewertungs-Portal, dass Ärzten, medizinischen Fachkräften und Personalverantwortlichen aus dem Gesundheitswesen helfen möchte, passende Personaldienstleistungsunternehmen für die Personal-, bzw. Fachkraftakquise zu finden.
Für Personaldienstleistungsunternehmen besteht die Möglichkeit, Kunde von provenservice zu werden. Sie können dabei – abhängig von der Art der des ausgewählten Vorteil-Pakets – verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Hierfür gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden. Die besonderen Vertragsbedingungen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung unter www.provenservice.de/vertrauen geregelt und Bestandteil dieses Vertrages.

Für die kostenlose Nutzung der Vergleichs- und Bewertungsfunktion auf www.provenservice.de gelten dagegen ausschließlich die generellen Allgemeinen Nutzungsbedigungen (ANB) für Nutzer. Diese können unter www.provenservice.de/info/agb/ abgerufen werden. Für die Nutzung der kostenpflichtigen Jobanzeigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden – Jobanzeigen, abzurufen unter https://www.provenservice.de/info/agb-kunden-jobanzeigen/.

1. Geltungsbereich

(1) Nachfolgend wird die vertragliche Beziehung zwischen provenservice und den Kunden (nachfolgend Vorteils-Kunden genannt) über derzeit und künftig angebotene Dienstleistungspakete (nachfolgend Vorteils-Pakete genannt) von provenservice geregelt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Vorteils-Kunden sind unwirksam, auch wenn provenservice ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

(2) Andere Angebote von provenservice sind nicht Gegenstand dieser AGB.

2. Vorteils-Kunden

(1) Ein Vorteils-Paket kann ausschließlich von Personaldienstleistungsunternehmen und Personalvermittlungsagenturen, gleich welcher Unternehmensform, gebucht werden Andere natürliche oder juristische Personen sind von dem Abschluss eines Vorteils-Paket ausgeschlossen.

(2) Mit Ihrer Bestellung bei provenservice bestätigen die Vorteils-Kunden, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Absatz 1 anzugehören.

(3) Die Person, welche ein Vorteils-Paket für einen Vorteils-Kunden bestellt, hat sich im Rahmen der Bestellung als Ansprechpartner zu benennen.

(4) Der Ansprechpartner verpflichtet sich, ein Unternehmen nur dann anzumelden, wenn das Unternehmen dem Kreis der Vorteils-Kunden nach 2. (1) angehört, der Ansprechpartner selbst dem nutzungsberechtigten Personenkreis des Unternehmens angehört und der Ansprechpartner von der Leitung der Einrichtung zur Anmeldung ermächtigt wurde.

(5) Im Rahmen der Bestellung verpflichtet sich der Vorteils-Kunde bzw. dessen Ansprechpartner zur richtigen und vollständigen Angabe der notwendigen Daten und dazu, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Der Vorteils-Kunde verpflichtet sich darüber hinaus dazu, Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung bei Lastschrifteinzügen und die E-Mail-Adresse.

3. Gegenstand des Vertrages (Vorteils-Paket)

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist ein Dienstleistungspaket (Vorteils-Paket) von provenservice, welches sich im Umfang und den Kosten nach dem jeweils gewählten Vorteils-Paket richtet.

(2) Der Vorteils-Kunde kann bei provenservice zwischen verschiedenen Vorteils-Paketen wählen. Der Leistungsumfang der verschiedenen Vorteils-Pakete bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Unter www.provenservice.de/vertrauen kann die jeweilige Leistungsbeschreibung zu den verschiedenen Vorteils-Paketen abgerufen werden. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieses Vertrages.

(4) provenservice bietet auch ein kostenloses Dienstleistungspaket „Basic“ an, welches ausschließlich im Rahmen der betrieblichen, technischen, und finanziellen Möglichkeiten von provenservice gewährt wird. Es besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter kostenloser Dienstleistungen.

(5) Kostenfreie Probefunktionen und deren Umfang werden ausschließlich im Rahmen der betrieblichen, technischen, und finanziellen Möglichkeiten und nach individueller Vereinbarung von provenservice gewährt und sind zeitlich befristet. Die Bereitstellung kostenfreier Probefunktionen endet automatisch nach dem gewährten Probezeitraum und wird nicht Verlängert. Es besteht kein Anspruch auf die Zurverfügungstellung, Erweiterung und Verlängerung von kostenfreien Probefunktionen.

4. Vertragsschluss

(1) Die Buchung von einem Vorteils-Paket kann in Textform per E-Mail oder online durchgeführt werden.

(2) Bei der Online-Buchung gibt der Vorteils-Kunde durch das Ausfüllen eines Anmeldeformulars auf der Website www.provenservice.de (oder einer anderen Seite von provenservice), dem Akzeptieren dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung und durch Anklicken des „Bestell-Buttons“ und der somit erfolgten Übermittlung der Daten an provenservice ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem provenservice die Anmeldung bestätigt.

(3) Die Bestätigung des Angebots zum Vertragsabschluss erfolgt regelmäßig durch eine Bestellbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail erhält der Vorteils-Kunde einen Zugang zu einem Erfassungsformular, welches für die Eingabe der Profildaten sowie weiterer Angaben des Vorteils-Kunden bereitgestellt wird.

5. Leistungsänderungen

(1) provenservice behält sich das Recht vor, Anpassungen der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Vorteils-Pakete vorzunehmen, solange der Umfang und der Inhalt des jeweiligen Paketes in seinem Charakter bestehen bleibt.

(2) provenservice behält sich über Abs. 1 hinaus das Recht vor, den Inhalt einzelner Vorteils-Pakete abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen oder aus unternehmerischen Gründen, wie z.B. Wegfall eines externen Dienstleisters, erforderlich ist.

6. Preise, Zahlung und Tarifänderungen

(1) Bei kostenpflichtigen Vorteils-Paketen berechnet provenservice den Vorteils-Kunden als Entgelt für die erbrachten Leistungen die beim Absenden des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise. Als Zahlungsmethoden stehen dem Kunden eine Zahlung nach Rechnung oder die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Verfügung.

(2) Bei der Zahlungsmethode Zahlung nach Rechnung erfolgt die Abrechnung bei kostenpflichtigen Vorteils-Paketen im Voraus. Der Zahlungsturnus entspricht dabei der Preis-Auswahl im Rahmen der Bestellung des Vorteils-Pakets (monatlich oder jährlich). Die Rechnung ist mit Zugang beim Vorteils-Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der darin genannte Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Hierbei gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren gehen zu Lasten des Vorteils-Kunden.

(3) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift entspricht der Zahlungsturnus der Preis-Auswahl im Rahmen der Bestellung des Vorteils-Pakets (monatlich oder jährlich). Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (“Pre-Notification”) zur Zahlung fällig und wird nach Ablauf dieser Frist eingezogen. Vorabinformation (“Pre-Notification”) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von provenservice an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Frist für die Vorabinformation (“Pre-Notification”) wird auf einen Tag (24 Stunden) verkürzt.

Wird bei einem Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist in zwei aufeinander folgenden Monaten die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde jeweils der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, ist provenservice berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.
Widerruft der Kunde sein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat, ist provenservice berechtigt, den im Hinblick auf das gesamte Vertragsverhältnis noch ausstehenden Restbetrag umgehend in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist mit Zugang beim Vorteils-Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

(5) Gerät der Vorteils-Kunde mit der Zahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen von provenservice in Verzug, so hat provenservice das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Vorteils-Kunden zu verweigern – insbesondere die bereitgestellten Informationen und die Verlinkung auf Websites des Vorteils-Kunden vorübergehend zu sperren – bis der Verzug beseitigt ist. provenservice wird dem Vorteils-Kunden in diesen Fällen die Sperrung mit regelmäßig 10 Werktagen umfassender Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs schriftlich ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von provenservice wegen Zahlungsverzugs des Vorteils-Kunden bleiben durch die Zahlungsverweigerung unberührt.

(6) provenservice hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Vorteils-Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende Tarifänderungen anzuzeigen sowie Preise für gebuchte Vorteils-Pakete anzupassen. Will der Vorteils-Kunde den Vertrag nicht zum geänderten Tarif fortführen, so hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information über die Tarifänderung schriftlich auf den Zeitpunkt der Tarifänderung zu kündigen.

7. Verantwortungsbereich von provenservice; Leistungsstörungen

(1) Die Dienstleistungen von provenservice werden auf der Grundlage des derzeitigen Stands des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet angeboten. Dem Vorteils-Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die provenservice keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.

(2) Außerhalb des Verantwortungsbereichs von provenservice liegende Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet gemäß Abs. 1, haben keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch von provenservice. Dem Vorteils-Kunde obliegt das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende eines jeweiligen Kalendermonats außerordentlich zu kündigen, wenn solche Störungen dazu führen, dass provenservice seine angebotenen Leistungen gegenüber dem Vorteils-Kunden über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig erfüllen kann. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Rechte des Vorteils-Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Sollte provenservice in anderen als den in Abs. 2 genannten Szenarien seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit erfüllen, so hat der Vorteils-Kunde das Recht, provenservice schriftlich zu rügen. Innerhalb einer angemessenen Frist hat provenservice die Dienstleistungen nach berechtigter Rüge ordnungsgemäß zu erbringen, anderenfalls obliegt es dem Vorteils-Kunden die laufende Zahlung für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem provenservice diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Darüber hinaus hat der Vorteils-Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt die Schriftform voraus, sowie einer vom Vorteils-Kunden gegenüber provenservice schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen und dessen fruchtlosem Ablauf. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 14.

8. Pflichten des Vorteils-Kunden

(1) Es obliegt der Verantwortung des Vorteils-Kunden für die Teilnahme im Internet bis zur Nutzung der von provenservice bereitgestellten Angebote eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die erforderliche technische Infrastruktur (Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Website) zu beschaffen und zu unterhalten. Eine eventuelle Verlinkung auf weiterführende Websites sowie Formulare, Bilder, Videos und Informationen des Vorteils-Kunden sind in diese Verantwortung einbezogen.

(2) Es liegt in der Verantwortung des Vorteils-Kunden, sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß einzurichten und zu gestalten, soweit im Rahmen des Unternehmensprofils bei provenservice auf dieses verwiesen wird. Darüber hinaus ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass jeweiliges Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten ist. Dies gilt auch für die Integration von so genannten Badges oder Auszeichnungen, welche provenservice für den Vorteils-Kunden bereitstellt.

(3) Der Vorteils-Kunde ist dazu verpflichtet, die von provenservice bereitgestellten Dienstleistungen ausschließlich zu ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der Dienstleistungen der ordnungsgemäße Betrieb von provenservice nicht gefährdet wird sowie Geschäftsinteressen von provenservice, anderer Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden. Vorteils-Kunden dürfen bei der Benutzung des Angebots unter www.provenservice.de daher insbesondere keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von provenservice speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme von provenservice oder von Dritten zu beeinträchtigen oder Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Viren, Spam-E-Mails etc.). Vorteils-Kunden sind auch dazu verpflichtet, eine übermäßige Belastung des Portals durch eine ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.

(4) Die Nutzung eines Vorteils-Pakets zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Vorteils-Kunden haben ihnen bekanntwerdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

(5) Damit Datenverluste vermieden werden, sind von sämtlichen Inhalten, die Vorteils-Kunden auf dem Portal von provenservice veröffentlichen bzw. zugänglich machen, jeweils Sicherungskopien in der eigenen IT-Infrastruktur vorzuhalten.

9. Content des Vorteils-Kunden

(1) Der Vorteils-Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der im Rahmen des Vorteils-Pakets bereitgestellte Content (z.B. Logo, Bilder, Texte) von provenservice gespeichert und in Online-Auftritten von provenservice oder bei Kooperationspartnern veröffentlicht, bzw. öffentlich Zugänglich gemacht wird.

(2) Der Vorteils-Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Löschung der Inhalte durch provenservice. Die Einwilligung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit Vorteils-Kunden provenservice keine Umstände gegenüber nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit eines Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender geschäftlicher Nachteile). Auf schriftlichen Antrag des Vorteils-Kunden wird eine teilweise Löschung der vom Vorteils-Kunden bereitgestellten Inhalte (z.B. Daten des erweiterten Unternehmensprofils) von provenservice geprüft.

10. Verantwortung des Vorteils-Kunden

(1) Es liegt in der Verantwortung des Vorteils-Kunden, im Rahmen des gebuchten Vorteils-Pakets sein für das Unternehmensprofil bei provenservice bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß und rechtzeitig einzurichten und zu aktualisieren. Zu diesem Zweck erhält der Vorteils-Kunde nach der Bestellung einen Zugang zu einem entsprechendem Erfassungsformular. Änderungen an dem Informationsangebot bei provenservice kann der Vorteils-Kunde in einem Onlineformular (abzurufen unter www.provenservice.de/kontakt/?kontaktaufnahme=Firmendaten%20%C3%A4ndern) oder per E-Mail (an support@provenservice.de) beantragen.

(2) Über die von provenservice bereitgestellten Dienstleistungen haben Vorteils-Kunden die Möglichkeit Inhalte zu veröffentlichen und anderen zugänglich zu machen (z. B. Portfolioinformationen, Unternehmenslogo und -bilder). Für sämtliche vom Vorteils-Kunden veröffentlichte und verbreitete Inhalte ist ausschließlich der Vorteils-Kunde verantwortlich. Bei der Nutzung der Dienstleistungen von provenservice verpflichtet sich der Vorteils-Kunde nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Insbesondere stellen Vorteils-Kunden sicher, dass die von ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von ihnen im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Inhalten (etwa Texten oder Bilder), wenn Vorteils-Kunden hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Darüber hinaus stellen Vorteils-Kunden sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Inhalte veröffentlichen oder zugänglich machen, wie etwa Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.

(3) Innerhalb der angebotenen Dienstleistungen haben Vorteils-Kunden die Möglichkeit externe Inhalte zu verlinken. Die Links dürfen hierbei nicht auf Inhalte Bezug nehmen, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen; Absatz 1 findet entsprechende Anwendung. Verlinkungen auf in Konkurrenz zu provenservice stehende Onlineplattformen sind untersagt. Vorteils-Kunden verpflichten sich dazu, Inhalte, auf die durch externe Links unmittelbar verwiesen werden, und auch nachfolgende Inhalte, soweit die unmittelbar verlinkten Inhalte den Verdacht begründen, dass nachfolgende Inhalte gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten, sorgfältig zu prüfen.

(4) Wenn Vorteils-Kunden auch Angaben zu und über Dritte machen wollen, zum Beispiel ihr Mitarbeiter-Team, haben sie sicherzustellen, dass die Betroffenen mit der entsprechenden Veröffentlichung der Angaben einverstanden sind und insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligung und eine Einwilligung zur Verwendung von Fotos, welche diese Personen abbilden, erteilen. provenservice ist jederzeit berechtigt, hierüber entsprechende Nachweise zu verlangen.

11. Auszeichnungen, Siegel (Grafiken)

(1) provenservice stellt Vorteils-Kunden nach Erreichung der auf www.provenservice.de veröffentlichen Kriterien, grafische Auszeichnungen oder Siegel, welche eine gute Bewertung, bzw. hohe Weiterempfehlung wiederspiegeln, zur Verfügung.

(2) Die grafischen Auszeichnungen und Siegel dürfen nicht manuell verändert oder in irgendeiner Form adaptiert werden (z.B. hinsichtlich Form oder Farbe).

(3) Die Auszeichnungen und Siegel dürfen ausschließlich auf der Website des Unternehmens und auf vom Vorteils-Kunden ausgestellten Broschüren oder anderen Publikationen (online oder offline) erscheinen.

(4) Die Auszeichnungen und Siegel dürfen ausschließlich direkt mit dem provenservice-Profils des Vorteils-Kunden verlinkt werden. Die in der Auszeichnung von provenservice vorgegebenen Verlinkungen zu provenservice muss unverändert bestehen bleiben.

(5) Der Vorteils-Kunde hat keinen Anspruch auf die Ausstellung weiterer Auszeichnungen und Siegel oder Änderungen durch provenservice.

12. Folgen von Pflichtverstößen / Freistellungsanspruch

(1) provenservice ist berechtigt, bei Verstößen gegen die in den Ziffern 2, 9 und 12 genannten Pflichten, Inhalte auf den von provenservice genutzen Servern (insbesondere Daten des erweiterten Profils) zu sperren oder zu löschen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Vorteils-Kunde die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses in diesen Fällen bestimmt sich nach Ziffer 18.

(2) Der Vorteils-Kunde verpflichtet sich, provenservice von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen provenservice im Zusammenhang mit Verstößen gegen Ziffer 2 Abs. 4 – Abs. 5 und Ziffer 9 geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vorteils-Kunde, provenservice bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen ihn selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte von provenservice bleiben unberührt.

13. Haftung

(1) Für durch provenservice, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt – vorbehaltlich Absatz 2 – folgende Haftungsbeschränkung:

• Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet provenservice der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf
• provenservice haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

(3) Soweit provenservice nach Abs. 1 und 2 für Datenverluste haftet, ist diese Haftung – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Vorteils-Kunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit vertretbarem Aufwand reproduzieren kann. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt stets zulässig. Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach Ziffer 8 Absatz 8 hingewiesen.

14. Rechte von provenservice und von Vorteils-Kunden

(1) Die Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) für veröffentlichte, von provenservice bzw. ihren Mitarbeitern selbst erstellte bzw. auf www.provenservice.de von provenservice selbst eingestellte Objekte oder im Eigentum von provenservice befindlichen Inhalten bleibt allein bei provenservice. Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von provenservice nicht gestattet. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte und Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung von provenservice nicht gestattet.

(2) Die von Vorteils-Kunden unter www.provenservice.de eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung solcher Inhalte (z.B. Imagebilder) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben durch andere Vorteils-Kunden ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Vorteils-Kunden nicht gestattet.

15. Geheimhaltung

(1) provenservice und die Vorteils-Kunden verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils Anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(2) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.

16. Datenschutz

Die Regelungen zum Datenschutz ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, welche unter www.provenservice.de/info/datenschutz/ abgerufen werden können.

17. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Dieser Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern keine andere Laufzeit bei der Bestellung vereibart wurde und verlängert sich automatisch jeweils wieder um die vereinbarte Laufzeit, mindestens um weitere 3 Monate, wenn nicht entweder der Vorteils-Kunde oder provenservice jeweils vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

• ein Verstoß gegen die Pflichten des Vorteils-Kunden nach den Ziffern 2, 8 und 12 oder die Manipulation von Bewertungen, wie etwa die Abgabe einer Bewertung des Vorteils-Kunden oder in seinem Auftrag zu sich selbst (so genannte Fake-Bewertung),
• die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von zwei Wochen geheilt.

(3) Die Kündigung muss in schriftlicher Form gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfolgen. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.

(4) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder beide Vertragsparteien trotz Vorliegen eines entsprechenden Grundes davon einmalig oder mehrmalig keinen Gebrauch machen.

18. Beweisklausel und Beweislast

(1) Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei provenservice gespeichert werden, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

(2) Beruft sich der Vorteils-Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf den Missbrauch seiner Identität, so muss er provenservice unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Vorteils-Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Vorteils-Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.

19. Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) provenservice behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. provenservice übermittelt dem Vorteils-Kunden die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sofern der Vorteils-Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Textform (etwa per E-Mail). Vorteils-Kunden werden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat provenservice das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(2) Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abs. 1 besteht jedoch weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang im Kern des Vertrages zum Nachteil des Vorteils-Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Vorteils-Kunden.

(3) Unabhängig hiervon behält sich provenservice das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.

20. Schlussvorschriften

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von provenservice.

(3) Gerichtsstand für sämtlichen Ansprüche sowie Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von provenservice.

(4) Vorteils-Kunden dürfen gegenüber Forderungen von provenservice weder aufrechnen noch Zurückbehaltungsrechte geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Vorteils-Kunden.

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

(Stand: Juni 2022)