Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden – Jobanzeigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von provenservice Jobanzeigen durch Kunden der Bewertungsplattform www.provenservice.de von digitalkick André Gloger, Kollwitzstr. 9, 33613 Bielefeld (im Folgenden „provenservice”).

Präambel

Die Online-Plattform „www.provenservice.de“ ist ein interaktives, neutrales und unabhängiges Bewertungs-Portal, dass Pflegekräften, medizinischen Fachkräften und Personalverantwortlichen aus dem Gesundheitswesen helfen möchte, passende Personaldienstleistungsunternehmen für die Personal-, bzw. Fachkraftakquise zu finden.
Für Personaldienstleistungsunternehmen besteht die Möglichkeit, Kunde von provenservice zu werden. Sie können dabei – abhängig von der Art des ausgewählten Produktes – verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Für die Nutzung von provenservice Jobanzeigen in der provenservice Jobbörse gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden – Jobanzeigen. Die besonderen Vertragsbedingungen sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung unter www.provenservice.de/jobanzeigen geregelt und Bestandteil dieses Vertrages.

Für die kostenlose Nutzung der Vergleichs- und Bewertungsfunktion auf www.provenservice.de gelten dagegen ausschließlich die generellen Allgemeinen Nutzungsbedigungen (ANB) für Nutzer. Diese können unter www.provenservice.de/info/agb/ abgerufen werden. Für die Nutzung des kostenpflichtigen Employer-Branding-Profils gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kunden – Employer-Branding-Profil, abzurufen unter https://www.provenservice.de/info/agb-kunden/.

1. Geltungsbereich

(1) Nachfolgend wird die vertragliche Beziehung zwischen provenservice und den Kunden (nachfolgend Kunden genannt) über derzeit und künftig angebotene Dienstleistungspakete im Rahmen der Veröffentlichung von Jobanzeigen (nachfolgend Jobanzeigen-Paket genannt) von provenservice geregelt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden sind unwirksam, auch wenn provenservice ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht und den Vertrag durchführt.

(2) Andere Angebote von provenservice sind nicht Gegenstand dieser AGB.

2. Kunden

(1) Ein Jobanzeigen-Paket kann ausschließlich von Personaldienstleistungsunternehmen und Personalvermittlungsagenturen, gleich welcher Unternehmensform, gebucht werden. Andere natürliche oder juristische Personen sind von dem Abschluss eines Jobanzeigen-Pakets ausgeschlossen.

(2) Mit Ihrer Bestellung bei provenservice bestätigen die Kunden, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach Ziffer 2 Abs. 1 anzugehören.

(3) Die Person, welche ein Jobanzeigen-Paket für einen Kunden bestellt, hat sich im Rahmen der Bestellung als Ansprechpartner zu benennen.

(4) Der Ansprechpartner verpflichtet sich, nur dann einen Vertrag für das Unternehmen abzuschließen, wenn das Unternehmen dem Kreis der Kunden nach Ziffer 2 Abs. 1 angehört, der Ansprechpartner selbst dem nutzungsberechtigten Personenkreis des Unternehmens angehört und der Ansprechpartner von der Leitung der Einrichtung zum Vertragsabschluss ermächtigt wurde.

(5) Im Rahmen der Bestellung verpflichtet sich der Kunde bzw. dessen Ansprechpartner zur richtigen und vollständigen Angabe der notwendigen Daten und dazu, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus dazu, Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung bei Lastschrifteinzügen und die E-Mail-Adresse.

3. Gegenstand des Vertrages (Jobanzeigen-Paket)

(1) Der Kunde erhält mit Abschluss des Vertrags über die Nutzung von provenservice Jobanzeigen die Möglichkeit, während der Dauer dieses Vertrags Jobanzeigen je nach gewähltem Umfang und Produkt entgeltlich in der provenservice Jobbörse zu veröffentlichen und während der Laufzeit der Jobanzeige über den provenservice Jobmanager zu verwalten.

(2) Die maximale Laufzeit und der Umfang der vom Kunden veröffentlichten Jobanzeige richtet sich nach dem gewählten Produkt und / oder der Produktbeschreibung. Einzelheiten hierzu finden sich in der Produktübersicht. Nach Ablauf der Laufzeit der Jobanzeige wird die Jobanzeige automatisch deaktiviert. Deaktivierung bedeutet, dass die Jobanzeigen für Dritte nicht mehr abrufbar sind.

(3) In der provenservice Jobbörse veröffentlichte Jobanzeigen können von Dritten aufgerufen werden.

(4) Der Nutzer erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit von provenservice Jobanzeigen und/oder von provenservice technisch nicht zu realisieren ist. provenservice bemüht sich jedoch, den Bereich provenservice Jobbörse und provenservice möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von provenservice stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung von provenservice Jobanzeigen und/oder von provenservice führen. Alle Ansprüche gegen provenservice, die auf Beeinträchtigungen und/oder Unterbrechungen zurückzuführen sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

(5) provenservice stellt die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritten nur zur Verfügung, soweit diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen, missbräuchlich sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für provenservice aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. provenservice ist berechtigt, solche Inhalte, Daten und/oder Informationen ohne Vorankündigung von provenservice und/oder aus der provenservice Jobbörse zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet.

(6) Pro Jobanzeige darf der Kunde nur jeweils eine Stelle/Position ausschreiben. provenservice behält sich vor Jobanzeigen, die mehr als eine Stelle/Position beinhalten nach eigenem Ermessen und ohne gesonderte Information an den Kunden zu deaktivieren oder jede innerhalb der Jobanzeige zusätzlich aufgeführte Stelle/Position als einzelne Jobanzeige zu werten und gesondert in Rechnung zu stellen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet.

(7) Eine Festpreis-Jobanzeige kann während der Laufzeit der Jobanzeige beliebig oft aktiviert und deaktiviert werden, jedoch nach Ablauf der Laufzeit oder Archivierung der Jobanzeige nicht fortgesetzt werden und muss dann erneut eingestellt werden. Eine erneute Einstellung derselben Jobanzeige hat eine erneute Berechnung zur Folge. Die Stellen-/Positionsbeschreibung einer Jobanzeige kann nur für einen kurzen Zeitraum zu Korrekturzwecken geändert werden.

(8) Nach Ermessen von provenservice können Jobanzeigen auch unter den von provenservice sonstigen betriebenen Domains und Mobile Apps sowie auf Domains und Mobile Apps vertraglich verbundener Dritter ausgespielt werden. Die Darstellung der Jobanzeige kann je nach Ausspielungskanal differieren.

4. Vertragsschluss und Registrierung

(1) Die Bestellung von einem Jobanzeigen-Paket kann in Textform per E-Mail oder online durchgeführt werden.

(2) Vor der Online-Bestellung und der ersten Veröffentlichung einer Jobanzeige in der provenservice Jobbörse muss der Kunde sich für die Nutzung von provenservice Jobanzeigen als Nutzer bei provenservice registrieren.

(3) Der Nutzer sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, provenservice Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen.

(4) Bei der Online-Bestellung gibt der Kunde durch das Ausfüllen eines Bestellformulars auf der Website www.provenservice.de (oder einer anderen Seite von provenservice), dem Akzeptieren dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung und durch Anklicken des „Bestell-Buttons“ und der somit erfolgten Übermittlung der Daten an provenservice ein Angebot zum Vertragsabschluss ab. Der Vertrag kommt erst zustande, nachdem provenservice die Bestellung bestätigt.

(5) Die Bestätigung des Angebots zum Vertragsabschluss erfolgt regelmäßig durch eine Bestellbestätigung per E-Mail. Mit dieser E-Mail erhält der Kunde Zugang zum provenservice Jobmanager, welcher für die Erstellung und Verwaltung der Jobanzeigen bereitgestellt wird.

(6) Die Nutzung und der Zugriff auf den provenservice Jobmanager des Kunden erfolgt ausschließlich über den registrierten Nutzer.

(7) Beendet ein Nutzer seine provenservice Mitgliedschaft oder wurde er von der Nutzung von provenservice ausgeschlossen (insbesondere auf Grund eines Verstoßes gegen die seiner provenservice Mitgliedschaft zu Grunde liegenden AGB), so darf dieser den provenservice Jobmanager nicht mehr nutzen.

(8) Alle von einem Nutzer im provenservice Jobmanager vorgenommenen Einstellungen und bearbeiteten oder beauftragten Jobanzeigen können durch den Nutzer des provenservice Jobmanager während der Vertragslaufzeit dauerhaft eingesehen und bearbeitet werden. Informationen, die der Nutzer eingegeben hat oder die durch provenservice automatisch bereitgestellt werden, bleiben während der Vertragslaufzeit im provenservice Jobmanager zugänglich. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit können dort durch den Nutzer gespeicherte Einstellungen und Daten gelöscht werden. Ein Anspruch auf die Herausgabe oder fortlaufende Speicherung oder Bereitstellung der Informationen besteht nicht.

5. Leistungsänderungen

(1) provenservice behält sich das Recht vor, Anpassungen der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung des Leistungsumfangs der einzelnen Jobanzeigen-Pakete vorzunehmen, sofern dies für den Nutzer im Einzelfall nicht unzumutbar ist.

(2) provenservice behält sich über Abs. 1 hinaus das Recht vor, den Inhalt einzelner Jobanzeigen-Pakete abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen oder aus unternehmerischen Gründen, wie z.B. Wegfall eines externen Dienstleisters, erforderlich ist.

6. Preise, Zahlung und Tarifänderungen

(1) Bei kostenpflichtigen Jobanzeigen-Paketen berechnet provenservice dem Kunden als Entgelt für die erbrachten Leistungen die beim Absenden des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise. Jede Veröffentlichte (aktivierte) Jobanzeige wird in die Entgeltberechnung einbezogen.

(2) Die Entgelte für die Veröffentlichung der Jobanzeigen kann der Kunde mittels der angebotenen Zahlarten begleichen.

(3) Bei der Zahlungsmethode Zahlung nach Rechnung erfolgt die Abrechnung bei kostenpflichtigen Jobanzeigen-Paketen monatlich. Der Zahlungsturnus erfolgt monatlich und beinhaltet alle im Rechnungszeitraum veröffentlichten (aktivierten) Jobanzeigen. Die Rechnung ist mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der darin genannte Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Hierbei gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift erfolgt die Abrechnung bei kostenpflichtigen Jobanzeigen-Paketen monatlich. Der Zahlungsturnus erfolgt monatlich und beinhaltet alle im Rechnungszeitraum veröffentlichten (aktivierten) Jobanzeigen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation („Pre-Notification“) zur Zahlung fällig und wird nach Ablauf dieser Frist eingezogen. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung) von provenservice an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Die Frist für die Vorabinformation („Pre-Notification“) wird auf einen Tag (24 Stunden) verkürzt.

Wird bei einem Vertrag in zwei aufeinander folgenden Monaten die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde jeweils der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, ist provenservice berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zu kündigen.
Widerruft der Kunde sein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat, ist provenservice berechtigt, den im Hinblick auf das gesamte Vertragsverhältnis noch ausstehenden Restbetrag umgehend in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Die Rechnung ist mit Zugang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.

(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.

(6) Gerät der Kunde mit der Zahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen von provenservice in Verzug, so hat provenservice das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern – insbesondere die veröffentlichten (aktivierten) Jobanzeigen zu deaktivieren – bis der Verzug beseitigt ist. provenservice wird dem Kunden in diesen Fällen die Deaktivierung mit regelmäßig 10 Werktagen umfassender Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs schriftlich ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von provenservice wegen Zahlungsverzugs des Kunden bleiben durch die Zahlungsverweigerung unberührt.

(7) provenservice hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende Tarifänderungen anzuzeigen sowie Preise für gebuchte Jobanzeigen-Pakete anzupassen. Will der Kunde den Vertrag nicht zum geänderten Tarif fortführen, so hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information über die Tarifänderung schriftlich auf den Zeitpunkt der Tarifänderung zu kündigen.

7. Pflichten des Kunden

(1) Es obliegt der Verantwortung des Kunden für die Teilnahme im Internet bis zur Nutzung der von provenservice bereitgestellten Angebote eigenverantwortlich und auf eigene Kosten die erforderliche technische Infrastruktur (Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Website) zu beschaffen und zu unterhalten. Eine eventuelle Verlinkung auf weiterführende Websites sowie Formulare, Bilder, Videos und Informationen des Kunden sind in diese Verantwortung einbezogen.

(2) Der Nutzer bestätigt mit der Bestellung eines Jobanzeigen-Pakets auf provenservice, dass er die notwendige Autorisierung für die Ausschreibung einer Jobanzeige seines Unternehmens hat.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Angebots gültigen redaktionellen Richtlinien für die Veröffentlichung von Jobanzeigen in der provenservice Jobbörse einzuhalten. Die jeweils gültigen redaktionellen Richtlinien sind im Einstellformular für Jobanzeigen jederzeit abrufbar. Insbesondere behält sich provenservice das Recht vor, Regeln hinsichtlich Inhalt und Layout von Angeboten für provenservice Jobanzeigen aufzustellen.

(4) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß einzurichten und zu gestalten, soweit im Rahmen einer veröffentlichten Jobanzeige in der provenservice Jobbörse auf dieses verwiesen wird. Darüber hinaus ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass jeweiliges Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten ist.

(5) Der Kunde ist dazu verpflichtet, die von provenservice bereitgestellten Dienstleistungen ausschließlich zu ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Nutzung der Dienstleistungen der ordnungsgemäße Betrieb von provenservice nicht gefährdet wird sowie Geschäftsinteressen von provenservice, anderer Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden. Kunden dürfen bei der Benutzung des Angebots unter www.provenservice.de daher insbesondere keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von provenservice speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme von provenservice oder von Dritten zu beeinträchtigen oder Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Viren, Spam-E-Mails etc.). Kunden sind auch dazu verpflichtet, eine übermäßige Belastung von provenservice Websites durch eine ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.

(6) Die Nutzung eines Jobanzeigen-Pakets zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Kunden haben ihnen bekanntwerdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.

(7) Damit Datenverluste vermieden werden, sind von sämtlichen Inhalten, die Kunden auf den Websites von provenservice veröffentlichen bzw. zugänglich machen, jeweils Sicherungskopien in der eigenen IT-Infrastruktur vorzuhalten.

8. Verantwortlichkeit von provenservice

(1) provenservice bietet dem Kunden lediglich eine Plattform an, um den Kunden mit Dritten zusammenzuführen, und stellt hierfür nur solche technischen Applikationen bereit, die eine generelle Kontaktaufnahme ermöglichen. provenservice haftet nicht dafür, dass ein Kontakt des Kunden mit Dritten zu Stande kommt.

(2) provenservice beteiligt sich inhaltlich nicht an der Kommunikation des Kunden mit Dritten. Sofern über provenservice Verträge geschlossenen werden, ist hieran nicht provenservice beteiligt. provenservice wird daher nicht Vertragspartner. Der Kunde ist für die Abwicklung und die Erfüllung der mit Dritten geschlossenen Verträge allein verantwortlich. provenservice haftet nicht, falls über provenservice im Zusammenhang mit einem solchen Vertrag kein Kontakt zwischen dem Kunden und den Dritten zustande kommt. provenservice haftet ferner nicht für Pflichtverletzungen aus den zwischen dem Kunden und Dritten geschlossenen Verträgen.

(3) Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die in der provenservice Jobbörse veröffentlichten Jobanzeigen durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigene Jobanzeigen getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Aus einem solchen Kopieren, Linking und/oder Framing kann der Kunde keinerlei Ansprüche gegen provenservice herleiten.

(4) Die Dienstleistungen von provenservice werden auf der Grundlage des derzeitigen Stands des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet angeboten. Dem Kunden ist bekannt, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die provenservice keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.

(5) Außerhalb des Verantwortungsbereichs von provenservice liegende Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet gemäß Abs. 4, haben keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch von provenservice. Dem Kunden obliegt das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende eines jeweiligen Kalendermonats außerordentlich zu kündigen, wenn solche Störungen dazu führen, dass provenservice seine angebotenen Leistungen gegenüber dem Kunden über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig erfüllen kann. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(6) Sollte provenservice in anderen als den in Abs. 5 genannten Szenarien seine vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit erfüllen, so hat der Kunde das Recht, provenservice schriftlich zu rügen. Innerhalb einer angemessenen Frist hat provenservice die Dienstleistungen nach berechtigter Rüge ordnungsgemäß zu erbringen, anderenfalls obliegt es dem Kunden die laufende Zahlung für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem provenservice diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt die Schriftform voraus, sowie einer vom Kunden gegenüber provenservice schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen und dessen fruchtlosem Ablauf. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 10.

9. Folgen von Pflichtverstößen / Freistellungsanspruch

(1) provenservice ist berechtigt, bei Verstößen gegen die in den Ziffern 2, 7 und 12 genannten Pflichten, Inhalte auf den von provenservice genutzten Servern (insbesondere Daten der eingestellten Jobanzeigen) zu sperren oder zu löschen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Kunde die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses in diesen Fällen bestimmt sich nach Ziffer 14.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, provenservice von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, Dritter, die gegen provenservice wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden in der provenservice Jobbörse veröffentlichten Inhalte geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, provenservice bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen ihn selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte von provenservice bleiben unberührt.

10. Haftung

(1) Für durch provenservice, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt – vorbehaltlich Abs. 2 – folgende Haftungsbeschränkung:

  • Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet provenservice der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf
    • provenservice haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

(3) Soweit provenservice nach Abs. 1 und 2 für Datenverluste haftet, ist diese Haftung – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit – auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Kunde in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit vertretbarem Aufwand reproduzieren kann. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt stets zulässig. Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach Ziffer 7 Abs. 7 hingewiesen.

11. Rechte von provenservice und von Kunden

(1) Die Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) für veröffentlichte, von provenservice bzw. ihren Mitarbeitern selbst erstellte bzw. auf www.provenservice.de von provenservice selbst eingestellte Objekte oder im Eigentum von provenservice befindlichen Inhalten bleibt allein bei provenservice. Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von provenservice nicht gestattet. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte und Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung von provenservice nicht gestattet.

(2) Der Kunde räumt provenservice mit dem Einstellen seiner Jobanzeige in der provenservice Jobbörse das Nutzungsrecht ein, die Inhalte der Jobanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Einstellung und Veröffentlichung der Jobanzeigen in der provenservice Jobbörse stehen.

12. Geheimhaltung

(1) provenservice und die Kunden verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils Anderen Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

(2) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.

13. Datenschutz

(1) Die Regelungen zum Datenschutz ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, welche unter www.provenservice.de/info/datenschutz/ abgerufen werden können.

14. Vertragslaufzeit / Kündigung

(1) Der geschlossene Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine andere Laufzeit bei der Bestellung vereinbart wurde und verlängert sich automatisch jeweils wieder um die vereinbarte Laufzeit, mindestens um einen weiteren Monat, wenn nicht entweder der Kunde oder provenservice jeweils zwei Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.

(2) Die Restlaufzeit bereits veröffentlichter Jobanzeigen bleibt von der Beendigung des Vertrags unberührt.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:

  • ein Verstoß gegen die Pflichten des Kunden nach den Ziffern 2, 7 und 12 oder die Manipulation von Bewertungen, wie etwa die Abgabe einer Bewertung des Kunden oder in seinem Auftrag zu sich selbst (so genannte Fake-Bewertung),
    • die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von zwei Wochen geheilt.

(4) Die Kündigung muss in schriftlicher Form gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfolgen. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt.

(5) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder beide Vertragsparteien trotz Vorliegen eines entsprechenden Grundes davon einmalig oder mehrmalig keinen Gebrauch machen.

15. Beweisklausel und Beweislast

(1) Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei provenservice gespeichert werden, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

(2) Beruft sich der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf den Missbrauch seiner Identität, so muss er provenservice unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.

16. Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) provenservice behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. provenservice übermittelt dem Kunden die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail. Die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sofern der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Textform (etwa per E-Mail). Kunden werden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat provenservice das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

(2) Die Möglichkeit der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abs. 1 besteht jedoch weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang im Kern des Vertrages zum Nachteil des Kunden einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Kunden.

(3) Unabhängig hiervon behält sich provenservice das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.

17. Schlussvorschriften

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz von provenservice.

(3) Gerichtsstand für sämtlichen Ansprüche sowie Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von provenservice.

(4) Kunden dürfen gegenüber Forderungen von provenservice weder aufrechnen noch Zurückbehaltungsrechte geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden.

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

 

(Stand: Juni 2022)