Zukunft der Pflegepersonalplanung: PPR 2.0 erhält Zustimmung
29.04.2024 | Neuigkeit
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Der Bundesrat hat die neue Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) verabschiedet, ein entscheidender Schritt zur Optimierung der Personalplanung in deutschen Krankenhäusern. Diese Regelung, die zum 1. Juli 2024 in Kraft tritt, soll die Personalbesetzung in Krankenhäusern transparenter und bedarfsgerechter gestalten.
Kernaspekte der Verordnung
Die PPBV verpflichtet Krankenhäuser, ihren Personalbedarf auf Normal- und Kinderintensivstationen genau zu erfassen und diese Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zu übermitteln. Diese Initiative zielt darauf ab, eine Diskrepanz zwischen der aktuellen Ist-Personalbesetzung und der idealen Soll-Personalbesetzung, die durch die neue Pflegepersonalregelung PPR 2.0 definiert wird, zu identifizieren und anzugehen.
Einflussnahme und Forderungen des Bundesrats
Der Bundesrat hat mehrere Änderungsanträge eingebracht, die den Geltungsbereich der PPBV erweitern sollen, insbesondere um auch Erwachsenen-Intensivstationen einzuschließen. Zudem wurden weitere Maßnahmen gefordert, um die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern, darunter der Abbau von Bürokratie und die Einführung von Steuererleichterungen.
Die Zustimmung des Bundesrats zur PPBV markiert eine wichtige Entwicklung im deutschen Gesundheitswesen. Sie spiegelt das Bestreben wider, auf Basis genauer Daten die Personalpolitik in Krankenhäusern effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal zu verbessern. Weitere Schritte zur Umsetzung der Soll-Personalbesetzung sind geplant, was die fortlaufende Bemühung um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung und die Unterstützung des Pflegepersonals unterstreicht.
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www.bibliomed-pflege.de - 26.04.2024
https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundesrat-stimmt-ppr-20-zu
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vom 9. August 2024
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