Fachkräftegewinnung in Deutschland: Warum §40 Aufenthaltsgesetz gestrichen werden sollte
31.03.2023 | Pressemitteilung
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Fachkräfte aus Drittstaaten sind in Deutschland sehr gefragt, doch fehlt es an Expertise und Möglichkeiten, diese gezielt über Arbeitnehmerüberlassung zu rekrutieren. Wie können Personaldienstleistungsunternehmen dazu beitragen und welche gesetzlichen Hürden bestehen noch?
Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten, betont jedoch, dass die Expertise von multinational agierenden Personaldienstleistungsunternehmen nicht einbezogen wurde. Diese spezialisierten Personaldienstleister könnten kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften im Wege der Arbeitnehmerüberlassung unterstützen. Das derzeitige Aufenthaltsgesetz verbietet jedoch die Rekrutierung von ausländischen Fachkräften mit einer nachhaltigen Beschäftigungsperspektive in der Zeitarbeit.
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