Fachgutachten zum geforderten Leiharbeitsverbot in der Pflege

Fachgutachten zum geforderten Leiharbeitsverbot in der Pflege

28.09.2020 | Neuigkeit

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Ist ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege die Lösung?
Nach neusten Meldungen des Rundfunks Berlin Brandenburgs (rbb), fordert nun auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege.

Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer der iGZ, entgegnet diesem und dem in einigen politischen Kreisen geforderten Leiharbeitsverbot im Pflegebereich mit einem neuen Fachgutachten zur Leiharbeit in der Pflege – erstellt von Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.

Werner Stolz zusammenfassend: „Prof. Franz Josef Düwell hat mit zutreffenden Argumenten in seinem Fachgutachten dargelegt, dass das in einigen politischen Kreisen und etwa aktuell von der AWO geforderte Zeitarbeitsverbot verfassungs- und unionsrechtlich nicht haltbar ist. Erfreulicherweise hat sich in der Anhörung im NRW-Landtag zu dem Thema kein geladener Sachverständiger aus den unterschiedlichen Kreisen vom Krankenhausträger bis zu den Gewerkschaften für diese Forderung ausgesprochen“.

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Quellen:

Zur Pressemeldung der iGZ und dem Fachgutachten zum Leiharbeitsverbot in der Pflege:
iGZ Pressemeldung vom 25.09.2020 - Dem Verbotsantrag "die Luft aus den Reifen gelassen"

iGZ: https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/dem-verbotsantrag-die-luft-aus-den-reifen-gelassen
rbb: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/09/awo-brandenburg-verbot-leiharbeit-pflege-altenpflege-.html

Pressekontakt:

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