Zur Weihnachtszeit freut sich jeder Arbeitnehmer, der zu Weihnachten eine extra Zahlung bekommt. In der Regel kommt diese Sonderzahlung mit dem Novembergehalt. Doch leider ist das Weihnachtsgeld keine Selbstverständlichkeit. Nicht jeder Arbeitnehmer kann mit einem Weihnachtsgeld oder einer Weihnachtsprämie von seinem Arbeitgeber rechnen. In Deutschland erhält nur ungefähr jeder zweite Beschäftigte zu Weihnachten eine extra Zahlung. In Berlin bestätigt eine Umfrage vom Berliner Tagesspiegel, dass es sich im Pflegebereich nicht anders verhält. Nur rund die Hälfte der befragten Pflegekräfte hat angegeben, dass sie eine extra Zahlung zu Weihnachten bekommt.
Während in vielen Tarifverträgen der Anspruch auf eine jährliche Weihnachtssonderzahlung nicht geregelt ist, ist der Anspruch im Tarifvertrag vom IGZ klar definiert. Hier müssen Leiharbeiter nur zwei nachvollziehbare Voraussetzungen erfüllen:
- Zum Stichtag 30.11. muss das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestanden haben
- Zum Auszahlungstag darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt sein und muss fortbestehen
Pflegekräfte die als Leiharbeiter unterwegs sind und deren Zeitarbeitsfirma den IGZ-Tarifvertrag anwendet, können sich in der Regel also über Weihnachtsgeld zum Jahresabschluss freuen! Mehr zum Weihnachtsgeldanspruch laut IGZ-Tarifvertrag findet ihr hier: www.ig-zeitarbeit.de
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01.12.2021, Quellen: www.tagesspiegel.de | www.ig-zeitarbeit.de
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