Krankenpflegerin in Zeitarbeit zur drohenden Corona-Überlastung

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Hat die Politik die Kliniken, Alten- und Pflegeeinrichtungen ausreichend auf die zweite Corona-Welle vorbereitet? Hat sich inzwischen etwas an der Bezahlung für Pflegekräfte getan? Und wie ist es möglich, als Zeitarbeiterin im Pflegebereich in den aktuellen Corona-Zeiten zu arbeiten?

Nina Böhmer, unter anderem bekannt durch ihren Facebook-Post im März „Euren Applaus könnt ihr euch sonst wohin stecken“, kennt als Pflegekraft in Zeitarbeit den Alltag in verschiedenen Kliniken, Alten- und Pflegeheimen. Im Interview berichtet sie, wie sie als Pflegekraft die aktuelle Situation empfindet, was die Politik versäumt hat und was sie motiviert, als Pflegekraft zu arbeiten.

Im Juli 2020 hat Nina Böhmer auch ein Buch zu der Corona-Situation in der Krankenpflege mit dem Titel „Euren Applaus könnt ihr euch sonst wohin stecken“ im Harper Collins Verlag veröffentlicht.

Zum Interview auf www.rnd.de

Was ist provenservice?

provenservice ist eine Netzwerkplattform im Pflegebereich, die sich für mehr Vertrauen und Transparenz bei der Vermittlung und Überlassung von Pflegekräften einsetzt. Mehr über provenservice erfahren.

 

Quellen

RND: https://www.rnd.de/gesundheit/krankenpflegerin-zum-corona-klinikkollaps-die-politik-hatte-sieben-monate-zeit-etwas-zu-andern-S3QQKRC2XFEFZFBGD3FRJAQW34.html

provenservice, 05.11.2020

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Fachgutachten zum geforderten Leiharbeitsverbot in der Pflege

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Ist ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege die Lösung?
Nach neusten Meldungen des Rundfunks Berlin Brandenburgs (rbb), fordert nun auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein Verbot von Leiharbeit in der Pflege.

Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer der iGZ, entgegnet diesem und dem in einigen politischen Kreisen geforderten Leiharbeitsverbot im Pflegebereich mit einem neuen Fachgutachten zur Leiharbeit in der Pflege – erstellt von Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.

Werner Stolz zusammenfassend: „Prof. Franz Josef Düwell hat mit zutreffenden Argumenten in seinem Fachgutachten dargelegt, dass das in einigen politischen Kreisen und etwa aktuell von der AWO geforderte Zeitarbeitsverbot verfassungs- und unionsrechtlich nicht haltbar ist. Erfreulicherweise hat sich in der Anhörung im NRW-Landtag zu dem Thema kein geladener Sachverständiger aus den unterschiedlichen Kreisen vom Krankenhausträger bis zu den Gewerkschaften für diese Forderung ausgesprochen“.

Was ist provenservice?

provenservice ist eine Netzwerkplattform im Pflegebereich, die sich für mehr Vertrauen und Transparenz bei der Vermittlung und Überlassung von Pflegekräften einsetzt. Mehr über provenservice erfahren.

 

Quellen

Zur Pressemeldung der iGZ und dem Fachgutachten zum Leiharbeitsverbot in der Pflege:
iGZ Pressemeldung vom 25.09.2020 – Dem Verbotsantrag “die Luft aus den Reifen gelassen”

iGZ: https://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/dem-verbotsantrag-die-luft-aus-den-reifen-gelassen
rbb: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/09/awo-brandenburg-verbot-leiharbeit-pflege-altenpflege-.html

provenservice, 28.09.2020

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Trotz Fachkräftemangel erhöht sich die Arbeitslosenzahl in der Pflege

Trotz Fachkräftemangel erhöht sich die Arbeitslosenzahl in der Pflege

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Über den Fachkräftemangel in der Pflege wird oft in den Medien berichtet. Und dass die Belastung unserer Pflegekräfte in der aktuellen Corona-Krise zusätzlich stetig steigt, ist wohl kaum zu dementieren. Nun folgt eine auf den ersten Blick paradoxe Meldung: Die Arbeitslosigkeit von Pflegekräften ist gestiegen.

Seit Jahresbeginn bis Ende Juni 2020 hat sich die Anzahl der Arbeitslosen in der Krankenpflege um 23 Prozent und in der Altenpflege um 27 Prozent erhöht. So die Bundesregierung auf Nachfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Als Gründe für diesen Anstieg werden unter anderem weniger Neuanstellungen und eine erschwerte Vermittlung von Arbeitskräften vermutet.

Zur Erklärung dieser Zahlen sollte der Blick aber auch insbesondere auf die Unterschiedlichkeit in der Pflege gelenkt werden. Schließlich wurden die einzelnen Pflegebereiche von der Corona-Krise mit unterschiedlicher Härte getroffen. In vielen Krankenhäusern fehlten teilweise erhebliche Umsätze aufgrund der „Vollbremsung“ in der Corona-Krise. Zudem herrschte eine Art „Unterbeschäftigung“ in einigen klinischen Bereichen, die aufgrund der vorhergesagten Corona-Welle nur sehr eingeschränkt ausgelastet und anderweitig genutzt wurden. Nicht wenige Einrichtungen und auch Zeitarbeitsfirmen waren zudem dazu gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Und auch besonders viele kleinere Pflegedienste mussten in dieser Zeit ganz genau auf ihre finanziellen Reserven achten. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Aspekt, dass viele Personaldienstleister im Pflegebereich teilweise große Mühen gehabt haben, ihr Pflegepersonal zu vermitteln. Möglicherweise fließen vor allem Personalanpassungen aus wirtschaftlichen Gründen in die steigende Arbeitslosigkeit von Pflegekräften mit ein.

Von vielen Personaldienstleistern für Pflegekräfte aus unserem Netzwerk bekommen wir aktuell mit, dass die Nachfrage an Pflegekräften wieder zunimmt. Auf unserer Plattform www.provenservice.de erhalten Sie einen Überblick und Informationen zu spezialisierten Personaldienstleistern aus dem Pflegebereich.

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Warum sich immer mehr Pflegekräfte für die Zeitarbeit entscheiden

Warum sich immer mehr Pflegekräfte für die Zeitarbeit entscheiden

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Im Herbst/Winter 2019 hat die Pflegekammer Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) eine Umfrage zum Themengebiet „Zeitarbeit durchgeführt“. Erkenntnis: Die zwei wichtigsten Gründe, weshalb sich immer mehr Pflegekräfte für eine berufliche Veränderung mit der Zeitarbeit entscheiden, sind einerseits eine bessere Bezahlung und andererseits die deutlich flexiblere Gestaltung der Arbeitszeiten.

Dies erfahren Sie in diesem Beitrag:

  1. Hintergrund zur Umfrage
  2. Ergebnisse der Umfrage

Hintergrund zur Umfrage

In der gesamten Bundesrepublik ist der Anteil von Zeitarbeitskräften in der Pflege in der Vergangenheit gestiegen und liegt aktuell bei 2 Prozent. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist die Anzahl von Zeitarbeitskräften in der Gesundheits- und Krankenpflege im Zeitraum von 2014 bis 2018 von 12.000 auf 22.000 gestiegen und in der Altenpflege von 8.000 auf 12.000 Zeitarbeitskräften gewachsen (Stand Mai 2020). Vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Pflegekräfte für die Zeitarbeit entscheiden, hat die Pflegekammer Niedersachsen eine speziell ausgelegte Umfrage zum Thema „Zeitarbeit in der Pflege“ unter Pflegefachpersonen durchgeführt. Besonderes Augenmerk lag in dieser Umfrage auf die allgemeine berufliche Zufriedenheit und der grundsätzlichen Bereitschaft, als Zeitarbeitskraft zu arbeiten. Teilnahmezeitraum dieser Umfrage war zwischen dem 26. September und dem 03. November 2019. Von insgesamt 2.775 Teilnehmern wurden in der Umfrage die Angaben von 2.662 Personen analysiert. Teilnehmer waren, laut Angaben der Pflegekammer Niedersachsen, zum Großteil Festangestellte aus der Pflege (86 Prozent) und etwas mehr als 100 Zeitarbeitskräfte aus der Pflege (vier Prozent). Die gewonnenen Erkenntnisse aus der eigens organisierten Fachumfrage möchte die Pflegekammer Niedersachsen nach eigenen Angaben in die zukünftige Arbeit und politische Positionierung einfließen lassen.

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Ergebnisse der Umfrage

Als alarmierend betrachtet die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klarmann, dass rund 60 Prozent der festangestellten Pflegenden unzufrieden oder sehr unzufrieden mit ihrem Beruf seien. „Wenn sich die Arbeitsbedingungen für Festangestellte in der Pflege nicht verbessern, werden immer mehr Beschäftigte entweder den Beruf verlassen oder sich für die Zeitarbeit entscheiden“. Bessere Bezahlung wäre bei knapp 55 Prozent der Teilnehmer ein Anreiz, sich für die Zeitarbeit zu entscheiden. Weitere Vorteile in der Zeitarbeit sehen die Umfrageteilnehmer bei den flexibleren Arbeitszeiten (rund 51 Prozent), bei der aktiven Vermeidung von spontanen Dienstplananpassungen (rund 47 Prozent) und in der höheren Wertschätzung durch den Arbeitgeber (rund 30 Prozent). Nachteile der Zeitarbeit sehen die Umfrageteilnehmer wiederum bei der fehlenden Zugehörigkeit zu einem festen Pflegeteam (rund 69 Prozent), bei dem nicht dauerhaft festen Einsatzort (68 Prozent) sowie in der fehlenden Sicherheit und Routine bei der Erfüllung von Aufgaben im Einsatzort (rund 53 Prozent).
In der Befragung wurde auch die Zusammenarbeit zwischen dem festangestellten Personal und Zeitarbeitskräften beurteilt. Rund 70 Prozent der Festangestellten gaben hierbei an, dass deren Belastung bei der Organisation von Arbeitsstrukturen und -prozessen in der Zusammenarbeit mit Zeitarbeitskräften steigt. Mehr als die Hälfte der befragten Festangestellten geben jedoch auch an, dass die Verlässlichkeit des Dienstplanes beim Einsatz von Zeitarbeitskräften höher ausfällt.

Mehr über die Umfrage der Pflegekammer Niedersachsen zum Thema “Zeitarbeit” erfahren Sie hier:

Quellen
Pressemitteilung Pflegekammer Niedersachesen: https://www.pflegekammer-nds.de/pressemitteilungen/pressemitteilung-umfrage-zur-zeitarbeit
Factsheet Pflegekammer Niedersachsen: https://www.pflegekammer-nds.de/files/presse/zeitarbeit-factsheet-ergebnisse.pdf

provenservice, 24.08.2020

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Unterstützung durch Leasing-Pflegekräfte in der Corona Krise

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Die Ruhe vor dem Sturm oder bleibt es bei nicht eingetroffenen Erwartungen? Noch im März wurde eigentlich eine steigende Nachfrage von Leasingkräften im Pflegebereich erwartet. Viele Leasingfirmen standen in den Startlöchern und waren auf die erwartete Nachfrage von Pflegekräften vorbereitet. Doch während einige Leasingfirmen ausgebucht sind, Vermittlungsaufträge kaum bedienen können und selbst auf der Suche nach neuen Pflegekräften sind, verzeichnen viele andere Pflegekräfte-Verleiher enorme Nachfragerückgänge und müssen selbst Kurzarbeit anmelden.

Der Grund scheint klar auf der Hand zu liegen. Viele Kliniken und Krankenhäuser sind den von der Bundesregierung geforderten Maßnahmen nachgekommen und haben normale Behandlungen und Operationen verschoben. „Besonders OP-Schwestern/-Pfleger und Anästhesiekräfte werden aktuell kaum angefragt“, bestätigt Stephanie Sölch, Leiterin der Münchner Niederlassung des Personaldienstleisters INDUMED. „Bei den Intensivkräften zeichnet sich hingegen ein ganz anderes Bild ab“, so Sölch weiter.

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Einrichtungen im Gesundheitswesen versuchen sich oft auch vorrangig mit eigenen Mitteln zu behelfen, anstatt auf qualifizierte Leasing-Pflegekräfte zurückzugreifen. So konnten sie viele pensionierte Pflegekräfte und Berufsaussteiger mit einem medizinischen Abschluss reaktivieren. Auch interne Pools konnten in einigen Einrichtungen aufgestockt werden. Es wird auch davon berichtet, dass Pflegekräfte, die über Leasingfirmen häufiger die Einrichtung wechseln, in der derzeitigen Corona-Situation als „Risiko“ betrachtet werden. „Das ist totaler Unsinn“, entgegnet Britta M., Krankenschwester in Zeitarbeit. „Die Hygienevorschriften und deren Einhaltung in den Krankenhäusern sind enorm hoch und von meiner Zeitarbeitsfirma habe ich die klare Anweisung bekommen, mich bei den geringsten Anzeichen von Corona-Symptomen zu melden und zu Hause zu bleiben“.

In vielen Städten haben die Maßnahmen zur Eindämmung des COVID-19 gewirkt, der „Ansturm“ auf die Intensivstationen ist vielerorts ausgeblieben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation nach der Lockerung der Maßnahmen entwickelt. Vor allem auch, wenn die OP-Säle nach und nach wieder geöffnet werden. Viele Leasingfirmen aus dem Pflegebereich in Deutschland sind besonders jetzt motiviert und engagiert, mit ihren Leasingkräften an vorderster Front zu unterstützen. Einrichtungen, die auf der Suche nach Leasingfirmen für Pflegekräfte sind, können auf der Plattform www.provenservice.de Personaldienstleister aus dem Gesundheitswesen, wie die INDUMED, finden, Bewertungen einsehen und sich informieren.

 

provenservice, 05.05.2020

Quellen: Tagesspiegel Background, Spiegel

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BSG-Urteil: Honorarpflegekräfte sind nicht selbständig

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Nach dem Urteil gegen Honorarärzte hat das Bundessozialgericht (BSG) am 07.06.2019 auch gegen freiberufliche Pflegekräfte entschieden (Az.: B 12 R 6/18 R als Leitfall). Pflegekräfte, die eine Honorartätigkeit nachgehen, unterliegen in der Regel als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht.

Altenheime, Pflegeheime, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen haben in der Vergangenheit oft Honorarpflegekräfte angeheuert. Meist aus der Not heraus, denn bedingt durch den Fachkräftemangel konnte der Personalschlüssel ohne Honorarkräfte kaum aufrechterhalten werden. Besonders für

  • Wochenenddienste
  • Bereitschaftsdienste
  • Urlaubsvertretung und
  • Krankheitsvertretungen

sind die externen Pfleger unverzichtbar gewesen. Vermittelt wurden die Honorarpfleger meist durch spezialisierte Personaldienstleister, bzw. Vermittlungsagenturen (auch Honorarpflegeagenturen genannt). Den Pflegekräften hat die selbständige Tätigkeit dabei eine lukrative Möglichkeit geboten: Nicht selten haben sie rund den doppelten oder sogar dreifachen Stundensatz einer fest angestellten Fachkraft verdient. Sozialversicherungen wie die Renten- oder Arbeitslosenversicherung haben sie dabei in der Regel nicht abgeführt. Auch die Einrichtungen konnten einer Abführung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung so umgehen. Dies wird nun jedoch vom BSG schwer kritisiert. Der Mangel an Fachkräften sei keine Erlaubnis für die Umgehung der Beitragspflicht.

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Das Modell der Honorarpflege steht auf der Kippe

Stationäre Pflegeeinrichtungen sind nun gezwungen Alternativen zu Honorarpflegekräften zu finden. Die Versorgungsgewährleistung ihrer Bewohner und Patienten steht schließlich an erster Stelle. Insbesondere das Modell der Arbeitnehmerüberlassung wird durch die geänderte Rechtslage immer interessanter. Pflegekräfte werden hierbei direkt bei einem spezialisierten Personaldienstleister angestellt und den Pflegeheimen sowie medizinischen Einrichtungen als Zeitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum überlassen. Die Beiträge zur Sozialversicherung führt die Vermittlungsagentur als Arbeitgeber ab. Am Ende lohnt sich diese Beschäftigung in finanzieller Hinsicht meist nur für die Pflegekraft. Auf die Pflegeeinrichtungen als Auftraggeber kommen deutlich höhere Kosten zu als bei der Honorarvertretung. Und auch die Personalvermittler setzen sich durch die vielen neuen Anstellungsverträgen einem höheren unternehmerischen Risiko aus. Zumindest dürfte der Personalnot kurz- bzw. mittelfristig geholfen sein.

Die Arbeitnehmerüberlassung unterliegt strengen gesetzlichen Anforderung. Nicht jede Vermittlungsagentur, die vorher Honorarkräfte vermittelt hat, ist in der Lage auch medizinische Zeitarbeiter zu entsenden. Provenservice bietet hierbei Unterstützung: Mit Hilfe der Vergleichsplattform kann ganz gezielt nach Personaldienstleistern gesucht werden, die sich auf das Vermittlungsmodell der medizinischen Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert haben.

 

Quelle: Ärzteblatt, Tagesschau

provenservice, 07.06.2019

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Honorarärzte vom BSG als nicht selbständig eingestuft

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Nach jahrelanger Rechtsunsicherheit im Honorararztwesen hat das Bundessozialgericht (BSG) heute ein wegweisendes Urteil gefällt: Honorarärzte im Krankenhaus werden als regelmäßig sozialversicherungspflichtig eingestuft (Aktenzeichen B 12 R 11/18 R als Leitfall). Somit dürfen Ärzte nur noch im Ausnahmefall als Freiberufler eingesetzt werden.

Honorarärzte sind aus dem Alltag vieler Kliniken eigentlich gar nicht mehr wegzudenken. Besonders zu Belastungsspitzen wurden in der Vergangenheit Honorarärzte eingesetzt, um die medizinische Versorgungspflicht gewährleisten zu können. In der gängigen Praxis wurden die freiberuflichen Ärzte für kurze Wochenenddienste, Bereitschaftsdienste oder auch für Wochen- oder Monatseinsätze von Krankenhäusern gebucht. Als temporäre Einsätze haben sie den zeitlich begrenzten Charakter gemeinsam. Im Allgemeinen sind die temporäre Begrenzung und die Anzahl mehrerer Auftraggeber deutliche Indizien für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Entscheidend für das Urteil vom BSG ist jedoch die weisungsgebundene Eingliederung der Honorarärzte in die Arbeitsorganisation des Krankenhauses. Ein selbständiges Arbeiten mit eigenen unternehmerischen Entscheidungen sei so regelmäßig nicht gegeben. Dazu kommt, dass Honorarärzte während ihrer Einsätze überwiegend die Betriebsausstattung des Krankenhauses nutzen.

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“Zwingende Regelungen des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitszeitrechts und sonstigen Arbeitnehmerschutzrechts können nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass Arbeitsverhältnisse als Honorartätigkeit bezeichnet werden”, urteilt BSG-Präsident Rainer Schlegel.

Viele Kliniken, Träger und Mediziner hatten in der Vergangenheit bereits gegen ähnliche Urteile geklagt. Welche Auswirkungen dieses Urteil für die Zukunft haben wird, wird sich zeigen. Vielerorts kann in Kliniken mit Sicherheit ein massives Versorgungsproblem erwartet werden. Zahlreiche Ärzte wägen nun noch stärker als zuvor ab, lukrativere Jobs im Ausland anzunehmen. Der Fachkräftemangel könnte sich somit noch verstärken. Andererseits haben viele Personaldienstleister im Gesundheitswesen ihre Vermittlungsmodelle bereits umgestellt. So wird die Arbeitnehmerüberlassung für temporäre ärztliche Einsätze immer wichtiger. Ärzte werden hier bei spezialisierten Personalvermittlern angestellt und sind dann für Kliniken und Krankenhäuser als Zeitarbeiter abrufbar. Mit provenservice können Personalvermittler, die das Modell der Arbeitnehmerüberlassung (auch ärztliche Zeitarbeit genannt) anbieten, schnell und einfach gefunden werden.

Honorarärzte in einem aktiven Auftrag sollten sich am besten zeitnah zu den weiteren Schritten durch ihre Vermittlungsagentur oder einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

 

Quelle: BundessozialgerichtBundesverband der Honorarärzte

 

provenservice, 04.06.2019

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